Endbenutzer-Lizenzvertrag

Endbenutzer-Lizenzvertrag

BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIEREN UND SICH FÜR DIE CORETIGO SOFTWARE REGISTRIEREN, AUF SIE ZUGREIFEN UND/ODER SIE NUTZEN.

Durch Klicken auf die Schaltfläche „Akzeptieren“ oder „OK“ oder durch anderweitiges Installieren und/oder Verwenden der Software (wie unten definiert) und/oder von Teilen der CoreTigo Produkte erkennen Sie ausdrücklich an und stimmen zu, dass Sie einen rechtsgültigen Vertrag mit CoreTigo Ltd. und ihren verbundenen Unternehmen („Unternehmen“, „wir“, „uns“ oder „unser“) und dass Sie die Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags („Vertrag“) verstanden haben und damit einverstanden sind, diese einzuhalten und rechtlich daran gebunden zu sein (das Datum dieses Verständnisses ist das „Datum des Inkrafttretens“). Wenn Sie diesen Vertrag im Namen einer juristischen Person abschließen, erklären Sie, dass Sie das Recht, die Befugnis und die Fähigkeit haben, diese juristische Person an diesen Vertrag zu binden. Verweise auf „Kunde“ oder „Sie“ beziehen sich in jedem Fall auf Sie oder ein solches Unternehmen (je nachdem). Sie verzichten hiermit auf alle anwendbaren Rechte, eine (nichtelektronische) Originalunterschrift oder -übermittlung oder die Aufbewahrung nichtelektronischer Aufzeichnungen zu verlangen, soweit dies nicht nach geltendem Recht verboten ist. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, an diesen Vertrag gebunden zu sein, oder wenn Sie nicht befugt sind, Ihren Arbeitgeber oder eine andere juristische Person an diesen Vertrag zu binden, akzeptieren Sie diesen Vertrag nicht, greifen Sie nicht auf die Software zu, laden Sie sie nicht herunter, installieren Sie sie nicht und verwenden Sie sie nicht.

Wenn Ihr Arbeitgeber die Software von uns erworben hat, hat im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag und dem Vertrag, den wir mit Ihrem Arbeitgeber geschlossen haben, der Vertrag zwischen uns und Ihrem Arbeitgeber Vorrang. Hat der Kunde die hierin gewährte Lizenz von einem von den dem Unternehmen autorisierten Partner, Wiederverkäufer oder Distributor („Partner“) erworben, so hat im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag und dem zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Kaufauftrags („Partner-Bestellformular“), dieser Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen Vorrang. Alle Rechte, die dem Kunden in einem solchen Partner-Bestellformular eingeräumt werden und nicht in diesem Vertrag enthalten sind, gelten nur in Verbindung mit diesem Partner. In diesem Fall hat sich der Kunde zur Geltendmachung oder Durchsetzung seiner Rechte ausschließlich an diesen Partner und nicht an das Unternehmen zu wenden.
1. Lizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrags gewährt das Unternehmen dem Kunden hiermit eine beschränkte, nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, nicht abtretbare und widerrufbare Lizenz für den Fernzugriff (d. h. auf SaaS-Basis), das Herunterladen, die Installation und/oder die Nutzung (je nach Fall) des in der Bestellung beschriebenen Software-Tools des Unternehmens („Software“) während der Abonnementlaufzeit (wie unten definiert) ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden. Soweit nicht anders angegeben, umfasst der Begriff „Software“ auch alle weiterverteilbaren Komponenten und die Dokumentation, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Betrieb der Software zur Verfügung gestellt wird („Dokumentation“). Der Kunde darf die Software nur in Übereinstimmung mit der Dokumentation und vorbehaltlich der Nutzungsbeschränkungen nutzen, die in dem vom Unternehmen ausgegebenen Bestellformular angegeben sind und denen der Kunde durch Anklicken und/oder Ausführen zugestimmt hat, je nachdem, ob es sich um die Bereitstellung der entsprechenden Lizenz und der Dienste handelt, die im Rahmen dieses Vertrags auf der Grundlage der vom Kunden gewählten Lizenzstufe („Bestellung“) oder des Partner-Bestellformulars (falls über einen Partner erworben) und der geltenden Gesetze gewährt werden.
2. Services. Zusätzlich zu der oben genannten Lizenz wird das Unternehmen während der Laufzeit des Abonnements und vorbehaltlich der Zahlung der entsprechenden Gebühren alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Kunden bei Problemen, Fragen oder Anliegen, die der Kunde im Zusammenhang mit der Software hat, zu unterstützen und zu beraten. Das Unternehmen macht jedoch keine Zusagen hinsichtlich der Reaktionszeit oder der Fähigkeit, solche Probleme zu beheben, oder dass die Software und das gesteuerte/überwachte IO-Link Drahtlosnetzwerk ununterbrochen oder fehlerfrei funktionieren werden. Die in diesem Abschnitt angebotenen Dienste werden als „Dienste“ bezeichnet.
3. Updates und Upgrades. Wir können von Zeit zu Zeit Updates oder Upgrades für die Software (jeweils eine „Revision“) als Teil der Dienste bereitstellen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Solche Revisionen sind, soweit hierin vorgesehen, Teil der Software und werden gemäß unseren dann geltenden Richtlinien bereitgestellt, die automatische Aktualisierungen oder Upgrades ohne weitere Benachrichtigung an Sie beinhalten können (abhängig von dem Programm, für das Sie sich, wie in Ihrer Bestellung angegeben, registriert haben). Alle Verweise auf die Software in diesem Dokument schließen Revisionen ein. Dieser Vertrag gilt für alle Revisionen, die die ursprüngliche Software ersetzen oder ergänzen, es sei denn, der Revision liegt ein separater Lizenzvertrag bei, der die Revisionen regelt. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen für jede neue Revision bestimmte Zahlungen verlangen.
4. Lizenzgebühren
• Wenn der Kunde die unter Abschnitt 1 gewährte Lizenz und die Dienste direkt von dem Unternehmen erworben oder anderweitig erhalten hat, gilt dieser Abschnitt 4.1. Die Software und die Dienste stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der in der Bestellung festgelegten Gebühren durch den Kunden. Zur Klarstellung: Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen und in Übereinstimmung mit der jeweiligen Bestellung eine kombinierte Gebühr für die Software und die Dienste oder eine separate Gebühr für die Software und die Dienste erheben. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Gebühren nicht erstattungsfähig und verstehen sich ohne Steuern, Abgaben oder Zölle, die in Ihrer Verantwortung liegen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, seine Gebühren jederzeit zu ändern, und der Kunde wird vor solchen Änderungen per E-Mail über diese Änderungen informiert („Benachrichtigung“). Sollte der Kunde mit den Preisänderungen nicht einverstanden sein, besteht sein einziger Rechtsbehelf darin, sich direkt an das Unternehmen zu wenden und die Beendigung der Nutzung der Software und der Dienste vor dem in der Mitteilung genannten Datum des Inkrafttretens der Preisänderungen zu verlangen. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben: (i) zahlt der Kunde alle im Rahmen dieses Vertrages fälligen Beträge in der in der jeweiligen Bestellung vereinbarten Währung; (ii) sind alle im Rahmen dieses Vertrages in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar; und (iii) sind alle im Rahmen dieses Vertrages gezahlten Gebühren und sonstigen Beträge nicht erstattungsfähig. Auf alle Beträge, die bei Fälligkeit nicht gezahlt sind, werden bis zur vollständigen Zahlung Verzugszinsen in Höhe von (I) 1,5 % pro Monat oder (II) dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz berechnet, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Alle im Rahmen dieses Vertrages zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne Umsatz-, Nutzungs-, Mehrwert-, Quellen- und sonstige direkte oder indirekte Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle.
• Wenn der Kunde die Lizenz über einen Partner erworben hat, unterliegen die Software und die Dienste der vollständigen Zahlung der entsprechenden Gebühren, wie im Partner-Bestellformular zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner festgelegt. Alle Zahlungen sind direkt an den Partner zu leisten, wie zwischen dem Kunden und dem Partner vereinbart.
5. Kundenkonto. Die Software kann nur über ein Kundenkonto („Konto“) genutzt werden. Auf dieses Konto können nur Mitarbeiter oder Dienstleister des Kunden zugreifen, die vom Kunden ausdrücklich zur Nutzung der Software autorisiert wurde (jeweils ein „autorisierter Benutzer“). Darüber hinaus kann das Konto Nutzungsbeschränkungen unterliegen, die in der jeweiligen Bestellung angegeben sind, und die Software darf nicht von mehr als dieser Anzahl autorisierter Benutzer verwendet werden, es sei denn, Sie teilen uns dies zuvor schriftlich mit und zahlen, falls zutreffend und von dem Unternehmen genehmigt, die erforderlichen zusätzlichen Gebühren an das Unternehmen. Für den Fall, dass die Nutzung durch den Kunden die festgelegten Nutzungsgrenzen überschreitet, ist der Kunde für die damit verbundenen Gebühren verantwortlich. Es wird klargestellt, dass diese Gebühren zusätzlich zu den Rechten des Unternehmens in Bezug auf eine solche Nutzung erhoben werden und keinen Verzicht auf diese Rechte darstellen. Der Kunde wird nicht auf die Software zugreifen und sicherstellen, dass seine autorisierten Benutzer die Software nicht in einer Weise nutzen, die darauf abzielt, Gebühren zu umgehen oder Abonnements oder Nutzungsbeschränkungen zu überschreiten, die in der jeweiligen Bestellung festgelegt sind. Der Kunde stellt sicher, dass die autorisierten Benutzer die Zugangsdaten des Kontos jederzeit sicher aufbewahren und die Bedingungen dieses Vertrags einhalten, und er haftet in vollem Umfang für jegliche Verletzung dieses Vertrags durch einen autorisierten Benutzer. Jeder unbefugte Zugriff auf oder die unbefugte Nutzung des Kontos und/oder der Software ist dem Unternehmen unverzüglich zu melden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass das Unternehmen nach eigenem Ermessen Ihre Aktivitäten im Rahmen des Kontos überwachen und kontrollieren kann, um die Einhaltung dieses Abschnitts sicherzustellen.
6. Verbotene Verwendungen. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, ist es dem Kunden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder direkt noch indirekt gestattet, einem autorisierten Benutzer oder einem Dritten zu gestatten, (i) Teile der Software zu kopieren, zu modifizieren, davon abgeleitete Werke zu erstellen oder zu vertreiben (einschließlich durch Integration in seine Produkte); (ii) die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag an Dritte zu verkaufen, zu lizenzieren (oder unterzulizenzieren), zu vermieten, abzutreten, zu verpfänden oder aufzuteilen; (iii) Open-Source- oder Copyleft-Software in irgendeiner Weise zu nutzen; (iv) die Ergebnisse von Tests oder Benchmarking der Software an Dritte weiterzugeben (v) die Software zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu versuchen, den Quellcode oder die zugrundeliegenden Algorithmen der Software zu entschlüsseln; (vi) die Software in einer Weise zu nutzen, die die Rechte Dritter verletzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenschutzrechte, Veröffentlichungsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum; (vii) Markenzeichen oder andere Eigentumshinweise im Zusammenhang mit der Software zu entfernen oder zu verändern; (viii) Sicherheitsfunktionen der Software zu entfernen oder zu verändern; (ix) den Quellcode oder die zugrundeliegenden Algorithmen der Software zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu versuchen, ihn zu entschlüsseln; (viii) Sicherheitsfunktionen der Software oder Funktionen zur Durchsetzung von Nutzungsbeschränkungen zu umgehen, zu deaktivieren oder anderweitig zu stören; und/oder (x) bösartigen Code zu übertragen (d. h., die Software in einer Weise zu nutzen, die gegen diesen Vertrag verstößt, z. B. Softwareviren, Trojanische Pferde, Würmer, Malware oder andere Computeranweisungen, -geräte oder -techniken, die Daten oder Programme löschen, infizieren, stören, beschädigen, deaktivieren oder ein Computersystem oder eine Komponente eines solchen Computersystems herunterfahren) oder andere rechtswidrige Materialien in Verbindung mit der Software zu übertragen.
7. Gewährleistungen. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass sie nach dem Recht des Landes, in dem sie gegründet wurde oder ihren Sitz hat, ordnungsgemäß konstituiert und wirksam ist und dass die Durchführung und Erfüllung dieses Vertrags nicht im Widerspruch zu anderen Vereinbarungen steht, an die sie gebunden ist, oder gegen geltendes Recht verstößt.
8. Datenschutz. Wir werden alle personenbezogenen Daten, die wir in Verbindung mit der Software erfassen oder erhalten, in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung verwenden, die unter https://www.coretigo.com/privacy-policy („Datenschutzerklärung“) verfügbar ist. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir dies tun. Bitte beachten Sie auch, dass bestimmte personenbezogene Daten und andere Informationen, die Sie im Zusammenhang mit der Nutzung der Software zur Verfügung stellen, auf Ihrem Gerät gespeichert werden können (auch wenn wir diese Daten nicht erfassen). Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, Ihr Gerät vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
9. Geistige Eigentumsrechte
• Die Software und alle Teile davon sind alleiniges Eigentum des Unternehmens und werden im Rahmen dieses Vertrags lizenziert, nicht an Sie verkauft. Alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, die in der Software (und allen Verbesserungen und Ableitungen davon) und allen anderen von dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Produkten, Leistungen oder Diensten enthalten oder verkörpert sind, sich auf diese beziehen und/oder mit diesen verbunden sind, sind und bleiben alleiniges Eigentum des Unternehmens oder seiner Lizenzgeber. Dieser Vertrag überträgt dem Kunden keine anderen Rechte an der Software als das beschränkte Recht, die Software gemäß Abschnitt 1 zu nutzen. Nichts in diesem Vertrag stellt einen Verzicht auf geistige Eigentumsrechte des Unternehmens nach irgendeinem Gesetz dar.
• Erhält das Unternehmen Feedback (z. B. Fragen, Kommentare, Vorschläge oder ähnliches) bezüglich der Software oder der Dienste (zusammenfassend als „Feedback“ bezeichnet), so stehen alle Rechte, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte, an diesem Feedback ausschließlich dem Unternehmen zu, und dieses Feedback gilt als vertrauliche Informationen des Unternehmens (wie nachstehend definiert). Der Kunde überträgt hiermit unwiderruflich und bedingungslos alle geistigen Eigentumsrechte, die er an diesem Feedback hat, auf das Unternehmen und verzichtet auf alle moralischen Rechte, die der Kunde in Bezug auf dieses Feedback haben könnte. Es wird ferner davon ausgegangen, dass die Verwendung des Feedbacks, sofern vorhanden, im alleinigen Ermessen des Unternehmens liegt und dass das Unternehmen in keiner Weise verpflichtet ist, das Feedback oder Teile davon in irgendeiner Weise zu verwenden.
• Alle anonymen Informationen, die sich aus der Nutzung der Software oder der Services ergeben (d. h. Metadaten, aggregierte und/oder analytische Informationen), die keine persönlich identifizierbaren Informationen darstellen („Analyseinformationen“), können für die Bereitstellung der Software und der Dienste, für die Entwicklung und/oder für statistische Zwecke verwendet werden. Diese Analyseinformationen sind ausschließliches Eigentum des Unternehmens.
• Im Verhältnis zwischen den Parteien ist und bleibt der Kunde alleiniger und ausschließlicher Eigentümer aller Daten und Informationen, die der Kunde in die Software eingibt oder hochlädt („Kundendaten“).
• Die: (i) Inhalte der Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Informationen, Dokumente, Beschreibungen, Produkte, Software, Grafiken, Fotos, Sounds, Videos, interaktive Funktionen und Dienste („Material“) und (ii) darin enthaltenen Marken, Dienstleistungsmarken und Logos („Marken“ und zusammen mit dem Material die „Inhalte“) sind Eigentum des Unternehmens und/oder seiner Lizenzgeber und können durch geltende Urheberrechtsgesetze oder andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt sein. Die Inhalte werden Ihnen in der vorliegenden Form ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht für andere Zwecke verwendet, kopiert, verteilt, übertragen, ausgestrahlt, angezeigt, verkauft, lizenziert, dekompiliert oder anderweitig verwertet werden. Wenn Sie eine Kopie der Inhalte herunterladen oder ausdrucken, müssen Sie alle darin enthaltenen Urheberrechts- und sonstigen Eigentumshinweise beibehalten. „CoreTigo“ und das Logo des Unternehmens sind Marken des Unternehmens und seiner verbundenen Unternehmen. Alle anderen Marken, die auf der Software verwendet werden, sind Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos ihrer jeweiligen Eigentümer.
10. Komponenten von Drittanbietern. Die Software kann Open-Source-Software, Dateien, Bibliotheken oder Komponenten von Drittanbietern verwenden oder enthalten, die an den Kunden weitergegeben werden können und den Open-Source-Lizenzbedingungen dieser Drittanbieter unterliegen. Eine Liste dieser Komponenten kann von dem Unternehmen von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Anfragen zum Erhalt solcher Open-Source-Listen und ihrer jeweiligen Lizenzbedingungen können an [email protected] gerichtet werden. Im Falle eines Konflikts zwischen einer Open-Source-Lizenz und den Bedingungen dieses Vertrags haben die Bedingungen der Open-Source-Lizenz Vorrang, jedoch nur in Verbindung mit der entsprechenden Open-Source-Software eines Dritten. Das Unternehmen übernimmt keine Garantie oder Entschädigung in Bezug auf Open-Source-Software von Drittanbietern.
11. Vertraulichkeit. Jede Partei kann Zugang zu bestimmten nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei in jeglicher Form und auf jeglichem Medium erhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsgeheimnisse und andere Informationen in Bezug auf die Produkte, Software, Technologie, Daten, Know-how oder das Geschäft der anderen Partei sowie alle anderen Informationen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie urheberrechtlich geschützt, vertraulich oder wettbewerbsrelevant sind („vertrauliche Informationen“). Jede Partei ergreift angemessene Maßnahmen, die mindestens so sicher sind wie die Maßnahmen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ergreift, aber keinesfalls weniger als angemessene Sorgfalt, um die vertraulichen Informationen der anderen Partei vor der Offenlegung gegenüber Dritten zu schützen. Die Verpflichtungen der empfangenden Partei gemäß diesem Abschnitt in Bezug auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei gelten nicht für Informationen, die (a) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits rechtmäßig bekannt waren; (b) die der empfangenden Partei von einem Dritten offenbart wurden, der berechtigt war, diese Offenbarung ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen vorzunehmen; (c) die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei zugänglich geworden sind; oder (d) die von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne dass die empfangende Partei Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei hatte oder diese verwendet hat. Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen der anderen Partei verwenden oder offen legen, es sei denn, dies ist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich. Die empfangende Partei gewährt den Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur ihren jeweiligen Mitarbeitern, Beratern, Partnern und Unterauftragnehmern, die diese Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag kennen müssen und die entweder (i) eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der empfangenden Partei unterzeichnet haben, deren Bestimmungen mindestens so restriktiv sind wie die hierin enthaltenen Bestimmungen, oder (ii) anderweitig durch eine Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der empfangenden Partei gebunden sind, die mindestens so restriktiv ist wie die hierin enthaltenen Bestimmungen. Die empfangende Partei ist berechtigt, vertrauliche Informationen offenzulegen, soweit eine solche Offenlegung gesetzlich oder aufgrund einer Anordnung eines Gerichts oder einer vergleichbaren gerichtlichen oder behördlichen Stelle erforderlich ist, vorausgesetzt, dass sie die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich über eine solche erforderliche Offenlegung informiert, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, eine Schutzanordnung zu beantragen oder die Offenlegung anderweitig zu verhindern oder einzuschränken. Alle Rechte, Titel und Interessen an und in Bezug auf vertrauliche Informationen sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum der offenlegenden Partei. Dieser Abschnitt bleibt während der Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von 5 Jahren danach in Kraft.
12. BESCHRÄNKTE GARANTIEN. Das Unternehmen sichert zu und gewährleistet, dass die Software nach bestem Wissen und Gewissen keine Schutzrechte Dritter verletzt. MIT AUSNAHME DER IN DIESEM VERTRAG AUSDRÜCKLICH GENANNTEN BEDINGUNGEN WERDEN DIE SOFTWARE UND DIE DIENSTE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART IM RAHMEN DER GELTENDEN GESETZE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SIE ÜBERNEHMEN DIE VOLLE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFTWARE, UM DIE VON IHNEN GEWÜNSCHTEN ERGEBNISSE ZU ERZIELEN. DAS UNTERNEHMEN ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS: (I) DIE SOFTWARE UND/ODER DIE DIENSTE DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN; UND/ODER (II) DIE SOFTWARE FEHLERFREI FUNKTIONIERT ODER FEHLER BEHOBEN WERDEN. DIE NUTZUNG DER SOFTWARE UND/ODER DER INHALTE DURCH DEN KUNDEN UND DAS VERTRAUEN DARAUF ERFOLGEN AUSSCHLIESSLICH NACH DEM ERMESSEN UND AUF DAS RISIKO DES KUNDEN, UND DAS UNTERNEHMEN ÜBERNIMMT DIESBEZÜGLICH KEINERLEI VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG GEGENÜBER DEM KUNDEN. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS WIR NICHT FÜR DIE FOLGEN VON TECHNISCHEN PROBLEMEN, INSBESONDERE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM INTERNET (Z. B. LANGSAME VERBINDUNGEN, VERKEHRSSTAUS ODER ÜBERLASTUNG UNSERER ODER ANDERER SERVER) ODER VON TELEKOMMUNIKATIONS- ODER INTERNETANBIETERN VERANTWORTLICH GEMACHT WERDEN KÖNNEN. DAS UNTERNEHMEN GIBT KEINE GARANTIE ODER ZUSICHERUNG IN BEZUG AUF DIE INHALTE, DIE INFORMATIONEN ODER DIE ERGEBNISSE, DIE SIE DURCH DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE ERHALTEN. MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT 7 UND DIESEM ABSCHNITT 12 LEHNT DAS UNTERNEHMEN AUSDRÜCKLICH ALLE AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES EIGENTUMSRECHTS, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER STÖRUNGSFREIHEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS UNTERNEHMEN IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR GARANTIEN UND ZUSICHERUNGEN, DIE EIN PARTNER DEM KUNDEN GEGENÜBER ABGIBT, UND SOLCHE GARANTIEN UND ZUSICHERUNGEN LIEGEN IN DER ALLEINIGEN VERANTWORTUNG DES PARTNERS.
13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. UNBESCHADET DER SCHADENSERSATZPFLICHT DES UNTERNEHMENS GEMÄSS ABSCHNITT14 UND MIT AUSNAHME VON SCHÄDEN, DIE SICH AUS EINER VERLETZUNG DER HIERIN GEWÄHRTEN LIZENZ DURCH DEN KUNDEN, AUS EINER VERLETZUNG SEINER GEHEIMHALTUNGSVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS DIESEM VERTRAG UND/ODER AUS ANSPRÜCHEN AUFGRUND GROBER FAHRLÄSSIGKEIT, VORSÄTZLICHEN HANDELNS, BETRUGS ODER ARGLISTIGER TÄUSCHUNG EINER PARTEI ERGEBEN, HAFTET KEINE DER PARTEIEN FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR DEN VERLUST VON EINNAHMEN, ANSEHEN ODER GEWINNEN, DATEN ODER DER NUTZUNG VON DATEN.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE MAXIMALE HAFTUNG DES UNTERNEHMENS FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ERGEBEN, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, IN KEINEM FALL DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE IN DEN LETZTEN SECHS MONATEN VOR DEM ANSPRUCHSBEGRÜNDENDEN VORFALL AN DAS UNTERNEHMEN GEZAHLT HAT. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT KUMULATIV UND NICHT PRO VORFALL.
14. Schadenersatz. Das Unternehmen erklärt sich bereit, auf eigene Kosten jede Klage oder jedes Verfahren Dritter zu verteidigen, die gegen den Kunden in Verbindung mit einem Verstoß gegen eine Zusicherung oder Gewährleistung des Unternehmens gemäß Abschnitt 12 („Anspruch“) erhoben werden, und das Unternehmen zahlt jeglichen Schadenersatz, der dem Kunden in einem rechtskräftigen Urteil in Verbindung mit einem solchen Anspruch zugesprochen wird, vorausgesetzt, dass (i) der Kunde das Unternehmen unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch benachrichtigt und (ii) der Kunde dem Unternehmen alle angemessenen Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellt. Das Unternehmen ist nicht an einen Vergleich gebunden, den der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens schließt.

Wenn die Software Gegenstand eines Anspruchs wird oder nach Ansicht des Unternehmens wahrscheinlich Gegenstand eines Anspruchs wird, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen: (a) dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der Software einräumen; (b) die Software ersetzen oder modifizieren, um den Anspruch zu vermeiden; oder (c) wenn die Optionen (a) und (b) trotz angemessener Bemühungen des Unternehmens nicht erreicht werden können, diesen Vertrag kündigen, sofern die Software direkt von dem Unternehmen erworben wurde. Das Unternehmen erstattet außerdem den Betrag, den der Kunde für die zurückgegebene Software für die verbleibende, nicht genutzte Lizenzdauer im Voraus bezahlt hat.

Ungeachtet des Vorstehenden übernimmt das Unternehmen keine Haftung für Ansprüche, die sich ergeben aus oder in Verbindung stehen mit (I) Änderungen an der Software, die von einer anderen Partei als dem Unternehmen oder seinen Beauftragten vorgenommen wurden; (II) dem Versäumnis des Kunden, Software-Updates zu implementieren, die von dem Unternehmen speziell zur Vermeidung von Rechtsverletzungen zur Verfügung gestellt werden, oder der Nutzung früherer Revisionen der Software innerhalb eines angemessenen Zeitraums, nachdem das Unternehmen dem Kunden eine neue Revision zur Verfügung gestellt hat, wenn die Rechtsverletzung ohne die Nutzung früherer Revisionen vermieden worden wäre; (III) der Kombination oder Nutzung der Software mit anderen Anlagen, Geräten, Hardware oder Software, die nicht von dem Unternehmen geliefert, empfohlen oder schriftlich genehmigt wurden; (IV) Rechtsverletzungen durch Open-Source-Komponenten; (V) Änderungen, die das Unternehmen auf Wunsch des Kunden vorgenommen hat, wenn eine solche Rechtsverletzung ohne diese Änderungen vermieden worden wäre; (VI) der Nutzung der Software und/oder der Services in einer anderen als der in der Dokumentation beschriebenen Weise, wenn eine solche Nutzung eine solche Verletzung vermieden hätte; und/oder (VII) der fortgesetzten Nutzung der Software durch den Kunden nach Erhalt einer Mitteilung des Unternehmens über eine angebliche oder tatsächliche Verletzung.

Dieser Abschnitt regelt die gesamte Haftung des Unternehmens und die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden bei Ansprüchen oder angeblichen oder tatsächlichen Verletzungen.

15. Laufzeit und Kündigung. Das Unternehmen kann ein kostenloses Testabonnement für die Software („Testversion“) anbieten. Der Testzeitraum beginnt, sofern zutreffend, am Tag des Inkrafttretens und endet 30 Tage danach, sofern vom Unternehmen nach eigenem Ermessen nicht anders angegeben („Testzeitraum“). Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Bedingungen dieses Vertrags für den Kunden während des Testzeitraums gelten und bindend sind und dass (i) das Unternehmen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, jegliche Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf die Testversion, einschließlich jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzverpflichtungen, ablehnt; und (ii) das Unternehmen sich das Recht vorbehält, das Recht des Kunden zur Nutzung der Testversion während des Testzeitraums jederzeit und aus beliebigem Grund nach eigenem Ermessen und ohne Haftung gegenüber dem Kunden zu beenden. Sofern in der jeweiligen Bestellung nicht anders vereinbart und sofern der Kunde die Lizenz direkt von dem Unternehmen erworben hat, verlängert sich dieser Vertrag nach Ablauf des Testzeitraums und nach Erwerb eines Abonnements für die von Ihnen erworbene Software und die Dienstleistungen automatisch um jeweils ein Jahr (jeweils ein „Verlängerungszeitraum“), vorbehaltlich der Zahlung der entsprechenden Gebühren, es sei denn, er wird wie hierin festgelegt früher gekündigt und/oder eine der Parteien benachrichtigt die andere Partei mindestens 30 Tage im Voraus über die Nichtverlängerung. Jeder Verlängerungszeitraum bildet zusammen mit dem Testzeitraum (falls zutreffend) den „Abonnementzeitraum“. Der Kunde kann das Unternehmen über die Nichtverlängerung informieren, indem er eine Kündigungsanfrage an [email protected] sendet. Die Nichtverlängerungsmitteilung kann sich nur auf die Dienste oder sowohl auf die Software als auch auf die Dienste beziehen. Wenn der Kunde verlangt, dass nur die Dienste nicht verlängert werden, endet dieser Vertrag automatisch und der Kunde ist berechtigt, die Software auf eigenes Risiko (und vorbehaltlich der fortbestehenden Bedingungen dieses Vertrags) weiter zu nutzen; in diesem Fall erlöschen die Zusicherungen, Gewährleistungen, Haftungen und sonstigen Verpflichtungen des Unternehmens (wie z. B. Schadensersatz) in Bezug auf eine solche weitere Nutzung.

Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Vertragsbruch begeht und dieser nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung behoben wird. Bei Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages und sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist: (i) erlischt die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages gewährte Softwarelizenz und der Kunden stellt die weitere Nutzung und den weiteren Zugriff darauf ein; (ii) löscht und entsorgt der Kunden unverzüglich alle Kopien der Dokumentation, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden, seiner Vertreter oder autorisierten Benutzer befinden; und (iii) kann das Unternehmen alle Daten des Kunden löschen, ohne dass dadurch die Rechte des Unternehmen an den Analyseinformationen berührt werden. Gegebenenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, seine Kundendaten vor Beendigung dieses Vertrags herunterzuladen. Die Bestimmungen dieses Vertrags, die aufgrund ihrer Art und ihres Inhalts die Beendigung dieses Vertrags überdauern müssen, um die grundlegenden Ziele dieses Vertrags zu erreichen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „Geistige Eigentumsrechte“, „Vertraulichkeit“, „Haftungsbeschränkung“, „Anwendbares Recht und Streitigkeiten“ und „Sonstiges“), bleiben in Kraft. Die Kündigung dieses Vertrages schränkt das Unternehmen nicht in der Verfolgung anderer Rechtsmittel ein, die ihm nach geltendem Recht zur Verfügung stehen.

16. Anwendbares Recht und Streitigkeiten. Dieser Vertrag und die Bestellung sowie alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Unternehmen im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dem Auftrag unterliegen den Gesetzen des Staates Israel und werden in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt, ungeachtet der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Der Kunde unterwirft sich der persönlichen und ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Tel Aviv-Yaffo, Israel, und verzichtet auf jegliche Einwände gegen die Zuständigkeit, den Gerichtsstand oder die Unzuständigkeit dieser Gerichte. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen sind wir berechtigt, eine einstweilige Verfügung oder andere geeignete Rechtsmittel zu beantragen, um einen Verstoß gegen diesen Vertrag oder die Bestellung in jeder Gerichtsbarkeit zu verhindern oder zu unterbinden.
17. Kundenreferenz. Während der Laufzeit dieses Vertrags darf das Unternehmen den Namen und das Logo des Kunden verwenden, um den Kunden auf der Website des Unternehmens, in Marketingmaterialien oder auf andere Weise als Kunden des Unternehmens oder als Benutzer der Software zu identifizieren. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird das Unternehmen einen solchen Hinweis entfernen.
18. Sonstiges. Dieser Vertrag, einschließlich aller Bestellungen und aller beigefügten oder in Bezug genommenen Anlagen, stellt die vollständige Vereinbarung über den Vertragsgegenstand dar und kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden. Jede Partei kann ihre Standardgeschäftsformulare (z. B. Bestellungen) oder andere Mitteilungen verwenden, um Transaktionen im Rahmen dieses Vertrags abzuwickeln, aber die Verwendung solcher Formulare dient nur der Bequemlichkeit der Parteien und ändert nicht die Bestimmungen dieses Vertrags. Alle Bestellungen unterliegen den Bedingungen dieses Vertrags, und keine zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen, die in einer Bestellung oder einer anderen Mitteilung des Kunden oder eines Dritten enthalten sind, können als Änderung oder Verzicht auf diese Bedingungen ausgelegt werden, und das Unternehmen lehnt solche zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen hiermit ab. Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Exportgesetze und -vorschriften einzuhalten, um sicherzustellen, dass weder die Software noch die damit verbundenen technischen Daten direkt oder indirekt unter Verstoß gegen diese Gesetze und Vorschriften exportiert oder reexportiert oder für Zwecke verwendet werden, die nach diesen Gesetzen und Vorschriften verboten sind. Das Versäumnis einer Partei, die hierin gewährten Rechte geltend zu machen oder Maßnahmen im Falle eines Verstoßes gegen die andere Partei zu ergreifen, gilt nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung von Rechten oder die Ergreifung von Maßnahmen im Falle künftiger Verstöße. Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrags als nicht durchsetzbar erweisen, so ist diese Bestimmung nur in dem Umfang zu ändern, der erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf. Ungeachtet des Vorstehenden kann dieser Vertrag von jeder Partei im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Konsolidierung, dem Verkauf aller Beteiligungen der Partei oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der Partei, auf die sich dieser Vertrag bezieht, übertragen werden. Dieser Vertrag begründet keine Beziehung, Partnerschaft, Joint Venture, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-, Agentur- oder Franchisegeber-Franchisenehmer-Beziehung zwischen den Parteien und darf auch nicht als solche ausgelegt werden. Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Bereitstellung von Software oder Diensten, die auf Umstände oder Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Unternehmens liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Engpässe, Unruhen, Aufstände, Brände, Überschwemmungen, Explosionen, höhere Gewalt, Krieg, staatliche oder quasi-staatliche Maßnahmen, Terroranschläge, Stromausfälle, Pandemien oder Epidemien, Aufruhr, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Explosion, höhere Gewalt, Krieg, staatliche oder quasi-staatliche Maßnahmen, Terroranschläge, Erdbeben, Stromausfälle, Pandemien oder Epidemien (oder ähnliche regionale Gesundheitskrisen) oder andere Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Unternehmens liegen. Dieser Vertrag kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Wir bitten Sie daher, sich regelmäßig über die neueste Version dieses Vertrags zu informieren, die Sie unter https://www.coretigo.com/end-user-license-agreement finden. Wenn wir wesentliche Änderungen an diesem Vertrag vornehmen, werden wir Sie durch einen Hinweis auf unserer Website oder auf andere Weise informieren. Dieser Vertrag kann in elektronischer Form erstellt werden, wobei jedes Exemplar, das auf diese Weise erstellt und übermittelt wird, als Original gilt und alle Exemplare zusammen einen einzigen Vertrag bilden.

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Letzte Aktualisierung: August 2022